Ich bin LandwirtIn im Murtal

Kitzrettung als gemeinschaftliche Aktion zum Wohl der Wildtiere und für die Gesundheit der eigenen Nutztiere

Für LandwirtInnen im Bezirk Murtal buchbar!
(unterstützt von der Bezirksjägerschaft Murtal)

 

Vor der Kitzrettung

Es gibt Vieles, was Sie als LandwirtIn tun können, um ein Rehleben zu schonen und zu retten. Bereits im Vorfeld können Sie aktiv werden. Durch die Anmeldung Ihrer Flächen für eine Kitzrettung, mindestens 24 Stunden (besser 48 Stunden) vor dem Mähtermin, verschaffen Sie sich einen strategischen Vorteil, sowohl für die Rehkitzrettung als auch weiterführend für das geerntete Futter.

Etliche, in der Vergangenheit durchgeführten, Maßnahmen haben über die Jahre in der Wirkung eingebüßt:

  • Tendenziell sind die bewirtschafteten Flächen über die Jahre größer geworden – konservative Schutzmaßnahmen sind auf der Größe gar nicht mehr zu stemmen.
  • Unsere Wildtiere, so auch das Rehwild als Kulturfolger, mussten lernen mit steigendem Freizeitdruck und viele zusätzliche Störungen umzugehen sodass herkömmliche Maßnahmen alleine oft nicht mehr ausreichen.
 

6 Gründe, sich als LandwirtIn mit dem Thema “Kitzrettung mittels Wärmebild-Drohnen” zu befassen

sicherste Methode für eine wirklich “saubere Wiese”
zeitsparender und effektiver als konventionelle Suchen oder Vergrämungsmaßnahmen
ressourcenschonend (kein Anmähen, Durchkämmen etc.)
Vermeidung psychischer Stressituationen durch an- oder zermähte Kitze
Keine Gesundheitsgefährdung der eigenen Nutztiere durch Verschmutzung des Futters
Stärkung der Beziehung Öffentlichkeit - Landwirtschaft - Jagd
 

Während der Mahd

Die eingesetzten Drohnen-Teams, HelferInnen sowie die Jägerschaft geben Ihr Bestes. Wir haben es allerdings mit Wildtieren zu tun. Bitte seien Sie sich nie zu sicher, dass sich kein einziges Wildtier mehr in der Fläche befindet. Folgende Punkte helfen Ihnen, die Mahd sicherer zu gestalten:

  • Halten Sie bitte den Mähtermin ein – vergeht zwischen der Kitzrettung und dem Mähen zu viel Zeit (mehr als 45 min.) besteht die Möglichkeit, dass sich wieder Wild im Feld versteckt. Im Idealfall sind Sie vor Ort und starten mit der Mahd unmittelbar nach der Kitzrrettung.
  • Fahren Sie bitte langsamer – weniger Geschwindigkeit gibt dem Wild eine längere Reaktions- bzw. Fluchtzeit

 

Bitte nutzen Sie außerdem eine wildfreundliche Mähtechnik – mähen Sie bitte immer von innen nach außen. Lassen Sie deckungsreiche Fluchtkorridore bis zum Schluss stehen.

 

Rechtliches

In Österreich gilt das „Bundesgesetz über den Schutz der Tiere“ oder kurz „Tierschutzgesetz – TschG“.

Darin findet man leider keinen separaten Paragraphen zur Kitzrettung – es gelten unter anderem die folgenden Bestimmungen für die LandwirtInnen und JägerInnen:

  • §3 – Dieses Bundesgesetz gilt für ALLE Tiere

  • §4 – Begriffsbestimmungen
    (1) Wildtiere: alle Tiere außer Haus- und Heimtiere

  • §5 – Verbot der Tierquälerei
    (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.

  • §6 – Verbot der Tötung
    (1) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.

  • §9 – Hilfeleistungspflicht
    (1) Wer ein Tier erkennbar verletzt oder in Gefahr gebracht hat, hat, soweit ihm dies zumutbar ist, dem Tier die erforderliche Hilfe zu leisten oder, wenn das nicht möglich ist, eine solche Hilfeleistung zu veranlassen.

  • §28 – Strafbestimmungen
    (1) Wer einem Tier Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde) mit einer Geldstrafe bis zu € 7.500,00, im Wiederholungsfall bis zu € 15.00,00 zu bestrafen.
    (2) In schweren Fällen der Tierquälerei ist eine Strafe von mindestens € 2.000,00 zu verhängen.
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